pgb-kompakt.de

ein Unternehmensbereich des C.U.P.-INSTITUTS

 Ihr kompetenter, engagierter Partner und Lotse bei der gesetzeskonformen Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung
psychische
Belastung (PGB), § 5 ArbSchG
§ 5, ArbSchG: Seit 2014 gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber!


WAS IST EINE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHE BELASTUNG?

Worum geht des bei der
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung?

Zur Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (PGB) als  eigenständiger Teilbereich der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind seit dem Jahr 2014 alle Arbeitgeber mit mindestens einem versicherungspflichtigen Mitarbeiter, damit faktisch alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet!

Die Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die psychische Belastung am Arbeitsplatz ist für die Unternehmen eine komplexe und herausfordernde Aufgabe. Nicht nur Großunternehmen, sondern auch kleinere und mittlere Unternehmen, vom Blumenhändler über Handwerksbetriebe, Einzelhändler,  Selbständige bis hin zu Dienstleistern sowie zahllose andere KMU's stehen nicht nur vor einer großen organisatorischen Herausforderung, sondern verfügen oftmals auch nicht über das notwendige Fach- und Methodenwissen, um den Prozess der PGB gesetzeskonform durchführen und ihrer Dokumentationsverpflichtung gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern gerecht werden zu können.

Auch für diese kleineren und mittleren Unternehmen, ebenso wie für öffentliche Arbeitgeber in dieser Größenklasse, hat das C.U.P.-Institut, eigentlich spezialisiert auf die psychische Gefährdungsbeurteilung für größere Unternehmen, ein kompaktes Paket von Beratungsdienstleistungen, Assistenzsystemen und Hilfsmitteln entwickelt, mit denen diese Unternehmen den Prozess der PGB für ihre Mitarbeiter maßgeschneidert mit dem geringstmöglichen Aufwand an Zeit und Geld und den Gesetzen entsprechend bewältigen können.
 
Die Nichtdurchführung und oder eine nicht sachgemäße/nicht gesetzeskonforme Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz kann zu gravierenden Negativ-Folgen Ihr Unternehmen führen!

Wir möchten Ihnen keine Sorgen bereiten, aber eine Nichtdurchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung, aus welchen Gründen auch immer, könnte erhebliche Konsequenzen für Ihr Unternehmen nach sich ziehen: die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen die Durchführung und Qualität Ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung sehr sorgfältig und könnten mit Bußgeldern drohen. Darüber hinaus könnten Versicherungsträger im Schadenfall (z.B. Burnout einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters) bei Nichtdurchführung oder unzureichender Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung Regressforderungen an Sie stellen. Aber dazu sollte es nicht kommen, und wir unterstützen Sie dabei, einen solchen Fall nicht eintreten zu lassen.

Nur ein relativ geringer Anteil der insgesamt 3,5 Mio. Arbeitgeber, die gemäß § 5, ArbSchG zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung verpflichtet sind, verfügen über ausreichende Kenntnisse zu dieser Thematik. Dies gilt insbesondere für kleine Unternehmen. Dies grundlegend zu ändern, ist eines unserer wichtigsten Ziele.

Deswegen wollen wir Sie an dieser Stelle über die wesentlichen Elemente einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung informieren: seriös, kompetent und praxisorientiert.

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Hinweis: Das C.U.P.-Institut darf im Rahmen seiner Tätigkeit keine Rechtsberatung durchführen, da es hierfür keine Erlaubnis besitzt. Die Rechtsberatung bleibt -und dies ist eine mehr als sinnvolle Regelung – einem bestimmten Personenkreis vorbehalten, wie z.B. Richterinnen und Richtern und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

Wichtige Fragen, Antworten und Informationen zur Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Für den schnellen Überblick zu diesem Themenbereich:


Klicken Sie ein Thema an. Am Ende einer kurzen Einleitung finden Sie einen Link zur ausführlichen Beschreibung.

  • Die Folgen von dauerhaftem Stress und psychischischer Fehlbelastung

    Viele Zivilisationskrankheiten werden in Zusammenhang mit chronischem Stress gebracht.

    In allen Berufsfeldern ist eine übermäßige psychische Belastung möglich, in der heutigen Arbeitswelt ist niemand vor einer psychischen Überbelastung absolut sicher. Sind Beschäftigte konstant einem hohen mentalen Stresspegel ausgesetzt, drohen eine Vielzahl an negativen Konsequenzen:>>>weiter

  • Die für die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen relevanten Gefährdungs-Quellen

    Die zentrale Frage bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung lautet:


    "Welche psychischen Gefährdungen gehen von einer Arbeitsplatz-Kategorie aus, und was (falls notwendig) muss präventiv getan werden, um diese Gefährdungen nachhaltig zu minimieren?"


    Dabei geht es im Sinne von Verhältnis-Prävention ausschließlich um die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit und nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung oder Gesundheit der Mitarbeiter.>>>weiter

  • Rechtsgrundlagen zur Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

    Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (PGB) als eigenständiger Teilbereich der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind seit dem Jahr 2014 alle Arbeitgeber mit mindestens einem versicherungspflichtigen Mitarbeiter, damit faktisch alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet!>>>weiter



  • Folgen der Nichtdurchführung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

    Zunächst einmal wird die fast als historisch zu bezeichnende Chance nicht genutzt, über die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - wenn man sie richtig und engagiert durchführt - nicht nur eine wichtige Etappe hin zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und zum Gesunden Unternehmen in Angriff zu nehmen, sondern auch zu einer echten Win-Win-Situation zu kommen, von der das Unternehmen und die Beschäftigten gleichermaßen profitieren.


    Aber es könnten aus der Nichtbeachtung einer eindeutigen Verpflichtung und der nicht bestehenden Rechtssicherheit im Sinne des § 5, ArbSchG auch ganz konkrete Folgen in zweifacher Hinsicht entstehen: auf die wir hier hinweisen möchten.>>>weiter

  • Der Standard-Prozess der Gefährungsbeurteilung psychische Belastung

    Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist ein systematischer Prozess mit mehreren Stufen, die, um dem Gesetz gerecht zu werden und gegenüber den Prüfungsbehörden zu bestehen, alle bearbeitet werden. Der Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung muss zu dem als Regelkreis verstanden werden, was bedeutet, dass die psychische Gefährdungs-beurteilung als kontinuierlicher Verbesserungs-prozess (KVP) definiert und in Abständen aktualisiert werden muss.>>>weiter

  • Die Schlüsselfrage: Bildung eines Steuerungs-Kreises

    Entscheidend für den Erfolg einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist die Bildung eines Steuerungs-Kreises und die Formulierung einer Projekt-Konzeption

    >>>Lesen Sie mehr

  • Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung - intern oder mit externer Beratung?

    Eine Bemerkung vorweg: Es existieren keinerlei Vorgaben des Gesetzgebers, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durch externe Fachleute durchführen zu lassen. Das bedeutet, dass jeder Arbeitgeber unter Bewertung vorhandener/verfügbarer fachlicher und organisatorischer Ressourcen selbst darüber entscheiden kann, wem er diese Aufgabe übertragen möchte. Dabei stehen ihm u.a. folgende Optionen zur Verfügung: >>>weiter

  • Voraussetzung für eine erfolgreiche Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

    Eine gute Projekt-Vorbereitung ist das A & O einer erfolgreichen psychischen Gefährdungsbeurteilung, hier werden wichtige Entscheidungen für den weiteren Prozess-Verlauf getroffen und hier entscheidet sich womöglich, ob die prüfenden Behörden den gesamten Prozess als gesetzeskonform anerkennen. Um sicherzugehen, dass nicht bereits in der Projekt-Planung Fehler gemacht werden, sollten Sie Ihre gesamte Projekt-Vorbereitung bereits hier an den Prüf-Kriterien messen.>>>weiter

  • Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung - der Weg zu einr Win-Win-Situation

    Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist mehr als nur eine gesetzliche Pflichtaufgabe!

    Sie ist eine fast historische Chance für ein besseres HR-Management und eine Win-Win-Situation!>>>weiter

  • Starten Sie mit einem Pilot-Projekt

    Es kann hilfreich sein, zunächst mit einem Pilot-Projekt zu starten, um sich mit den nachfolgenden Problemen zu beschäftigen und praxisnahe Problem-Lösungen zu entwickeln, von denen nachfolgende Projekte profitieren können. >>>Lesen Sie mehr

  • Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung?

    Die Beantwortung dieser Frage ist schwierig, ohne die betrieblichen Rahmenbedingungen zu kennen. Entscheidend sind folgende Sachverhalte und Fragestellungen?


    •  Wie erfolgreich ist das Unternehmen bisher gewesen, psychische Belastungen und psychische Gefährdungen, die von einer Arbeitsplatz-Kategorie ausgehen, zu erkennen, zu analysieren, durch nachhaltige und wirksame Maßnahmen zu optimieren bzw. zu minimieren und diesen Prozess gesetzeskonform zu dokumentieren?
    •  Wie viele Arbeitsplatz-Kategorien (Zusammenfassung ähnlicher/vergleichbarer Arbeitsplätze) sind im Unternehmen vorhanden?
    •  Wie differenziert werden die Arbeitsplatz-Kategorien definiert und über die folgenden Analyse-Schritte untersucht?
    •  Wie viele Einzelmerkmale pro Arbeitsplatz-Kategorie werden untersucht (die GDA und andere Institutionen gehen von bis zu 22 Einzelmerkmalen aus). Das bedeutet, dass pro Arbeitsplatz-Kategorie bis zu 22 Einzelmerkmale analysiert, ggfs. durch nachhaltige Verbesserungsmaßnahmen optimiert, auf ihre Wirksamkeit hin geprüft und gesetzeskonform und für die Prüfbehörden nachvollziehbar dokumentiert werden müssen>>>weiter
  • Rundgang durch die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

  • Hilfreiche Informationen und Empfehlungen aus externen Quellen, die wir empfehlen

    Hier kommen Sie zu den externen Informations-Quellen, die wir empfehlen>>>weiterlesen

  • Glosar

    Ganz besonders im Bereich der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastunge besteht die Gefahr von Missverständnissen und Missdeutungen im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben und Umsetzungs-empfehlungen.  Die nachfolgenden Erläuterungen und Klärung der relevanten Begriffe soll helfen, derartige Missverständnisse und Missdeutungen möglichst zu verhindern. Zu ergänzenden Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.>>>weiter


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