pgb-kompakt.de

ein Unternehmensbereich des C.U.P.-INSTITUTS

 Ihr kompetenter, engagierter Partner und Lotse bei der gesetzeskonformen Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung
psychische
Belastung (PGB), § 5 ArbSchG
§ 5, ArbSchG: Seit 2014 gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber!


WIR ÜBER UNS

Wir über uns

Wir sind ein auf die spezifischen Belange von kleineren und mittleren Unternehmen spezialisiertes Team innerhalb des C.U.P.-Instituts in München.

Wir haben festgestellt, dass zwar alle Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind,  die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gesetzeskonform durchzuführen, dass sich aber die Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Notwendigkeiten je nach Branche und Unternehmensgröße deutlich voneinander unterscheiden.

Das bedeutet, dass sich zwar eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in einem Großunternehmen von der einer in einem Kleinunternehmen prozessual und strukturell kaum voneinander unterscheiden, wohl aber in der Organisation, in der Tiefe und in der Umsetzbarkeit. Genau aus diesem Grund haben wir dieses Team gegründet und die passenden Beratungs- und Ausbildungsmodule entwickelt, um maßgeschneiderte Angebote bereitzustellen.

Wir arbeiten professionell, effizient und flexibel und haben uns vorgenommen, diese Unternehmen bei der  Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in jeder Form zu unterstützen und damit ihren gesetzlichen Verpflichtungen gerecht zu werden.

Dabei können wir sowohl personell als auch im Hinblick auf die notwendige Fachkompetenz auf die Ressourcen des C.U.P.-Instituts zurückgreifen. Wenn Sie Lust haben, besuchen Sie uns dort, wo Sie auch unser Team finden.

Auch wenn wir der Meinung sind, dass das Gesetz zur psychischen Gefährdungsbeurteilung in arbeits- und organisationspsychologischer Hinsicht eine Menge von Unzulänglichkeiten und Schwachstellen aufweist, sind wir dennoch davon überzeugt, dass der Gesetzgeber mit der Erweiterung des Arbeitsschutzgesetzes ein auch strategisch extrem wichtiges Thema in die Diskussion gebracht und damit vom Grundsatz her richtig gehandelt hat.

Wir sehen es als unsere Aufgabe, unsere Kunden nicht nur bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen, sondern auch und vor allen Dingen die im Prozess befindlichen Chancen für das Unternehmen und die Mitarbeiter zu erkennen und zu nutzen.
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