pgb-kompakt.de

ein Unternehmensbereich des C.U.P.-INSTITUTS

 Ihr kompetenter, engagierter Partner und Lotse bei der gesetzeskonformen Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung
psychische
Belastung (PGB), § 5 ArbSchG
§ 5, ArbSchG: Seit 2014 gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber!


Die pgb-plus-Software-Philosophie

Die pgb plus-Software Philosophie

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen hat einige wichtige Besonderheiten, auf die wir uns mit der Entwicklung der pgb plus-Software konsequent eingestellt haben:

Punkt 1: Pflicht für alle Arbeitgeber

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen muss gemäß § 5, ArbSchG von allen Arbeitgebern gesetzeskonform durchgeführt werden. Das betrifft den Blumenhändler wie den Groß-Konzern gleichermaßen. Darauf haben wir reagiert.

Punkt 2: Eine große organisatorische und fachliche Herausforderung

Vor allen Dingen große Unternehmen verfügen in der Regel über ausreichende organisatorische und fachliche Kapazitäten, mit deren Hilfe die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vergleichsweise problemlos durchgeführt werden kann. Von diesen Rahmenbedingungen kann man allerdings insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen nicht unbedingt ausgehen. Darauf haben wir reagiert.
Punkt 3: Chance für eine klassische Win-Win-Situation

Wohl den meisten Arbeitgebern wird es zumindest vorläufig genügen, mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Rechtssicherheit gegenüber den Prüfbehörden, den eigenen Mitarbeitern und den Gerichten zu erreichen. Andere Arbeitgeber denken längerfristig und zukunftsorientiert und definieren deswegen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als einen wichtigen Schritt hin zum professionellen Betrieblichen Gesundheitsmanagement und zum Gesunden Unternehmen. Auch darauf haben wir reagiert.
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