pgb-kompakt.de

ein Unternehmensbereich des C.U.P.-INSTITUTS

 Ihr kompetenter, engagierter Partner und Lotse bei der gesetzeskonformen Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung
psychische
Belastung (PGB), § 5 ArbSchG
§ 5, ArbSchG: Seit 2014 gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber!


Argumente für den Einsatz der pgb-plus-Software

Argumente für den Einsatz der pgb plus-Software

Die in § 5, ArbSchG verankerte Verpflichtung zur Durchführung Gefährdungs-beurteilung psychischer Belastungen ist trotz einiger fachlicher Mängel und Unzulänglichkeiten vom Grundgedanken her ein richtiger, schon lange überfälliger Ansatz, die in den letzten Jahrzehnten immer komplexer und gravierender gewordenen psychischen Belastungen mit möglichen psychischen Gefährdungen in der Arbeit zum Thema zu machen.

Besonders kleinere und mittlere Unternehmen stehen bei einer gesetzeskonformen und sachgerechten Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen oftmals vor einer organisatorischen und fachlichen Herausforderung. Hier kann die pgb plus-Software entscheidende Unterstützung geben, da alle Prozess-Schritte auf eine auch für Laien verständliche Art und Weise konzipiert sind und dargestellt werden und die Dokumentation auf Knopfdruck erstellt werden kann.

Wir fragen uns natürlich, wie man eine ständige Aktualisierung der Gefährdungs-beurteilung (mindestens alle zwei Jahr) auf Papierform, also ohne eine Software-Unterstützung realisieren soll. Es ist kaum möglich.

Dies ist auch ein Argument für Unternehmen, die die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen schon auf Papierform erstellt haben. Einmal die Daten in die pgb plus-Software eingegeben, stehen diese auch für die kommenden Aktualisierungen problemlos zur Verfügung.
Die Gesetzes-Texte zur  Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen klingen auf den ersten Blick "harmlos", schlicht und einfach. Aber dieser Eindruck ist falsch.
Die GDA, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die Berufsgenossen-schaften, viele Verbände und Versicherungs-träger haben - die Gesetzesänderung interpretierend - inzwischen umfangreiche Aufklärung betrieben und in der überwiegenden Zahl wertvolle Empfehlungen und Tipps für die Unternehmen entwickelt und diesen auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

Gleichzeitig und konsequenterweise haben die Gewerbeaufsichtsämter, die Versicherungs-träger und auch die Arbeitsgerichte diese Empfehlungen als quasi Norm übernommen und daraus Kriterien entwickelt, mit deren Hilfe die Überprüfung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchgeführt wird.

Entscheidend für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist die Frage: welche psychischen Belastungen/ Gefährdungen gehen von einer Arbeitsplatz-Kategorie (Zusammen-fassung gleichartiger Arbeitsplätz) aus, und was muss getan werden, um diese nachhaltig zu minimieren bzw. zu optimieren?

Überprüft und ggfs. nachhaltig verbessert werden für jede Arbeitsplatz-Kategorie insgesamt bis zu 22 Einzelmerkmale, die in 4 sogenannte Merkmalsbereiche (z.B. Arbeitsinhalte) zusammengefasst werden.

Dabei geht es im Sinne der Verhältnis-Prävention ausschließlich um die Gestaltung der Arbeit und nicht um die psychische Verfassung oder Gesundheit der Mitarbeiter.

Das ArbSchG und vor allen Dingen die normativen Empfehlungen der GDA, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der Berufsgenossenschaften etc. werden bei der Durchführung der  Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - abgesehen von der fachlichen Herausforderung - zu einem gravierenden Mengenproblem:

Pro Arbeitsplatz-Kategorie müssen bis zu 22 Einzelmerkmale analysiert, priorisiert, nachhaltig verbessert und im Hinblick auf die Wirkung von Verbesserungsmaßnahmen überprüft werden,

Das bedeutet, dass pro Arbeitsplatz-Kategorie bis zu 110 Prozess-Schritte notwendig werden könnten.

Zwei wesentliche Komponenten der Gefährdungs-beurteilung psychischer Belastungen sind:

  • Die Dokumentations-Pflicht
Der gesamte Prozess der Gefährdungsbeurteilung muss systematisch und nachvollziehbar für die Prüfbehörden dokumentiert werden. Die pgb plus-Software dokumentiert den Gesamtprozess mit allen erarbeiteten Einzelheiten auch als sogenannte digitale Dokumentation, die die Prüfbehörden erlauben.
  •  Es besteht eine Aktualisierungs-Verpflichtung
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen muss in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Eine Aktualisierungs-verpflichtung außerhalb der Norm besteht, wenn eine zusätzliche Arbeitsplatz-Kategorie eingeführt oder wesentliche Organisationsabläufe verändert worden ist. Bei einer regelmäßigen Aktualisierung muss nur die letzte Version hochgeladen werden, um zu prüfen, ob sich Veränderungen oder neuer Handlungsbedarf ergibt.

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